Resümee mit Bodo Schiffmann und Kai Stuth über aktuelle Ereignisse. Was ist die Hoffnung, was das Ziel?
Kai Stuth hat herausgefunden, dass die Bayerische Staatsregierung bereits am 24.05.2019 Art. 2, Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13, 19 Sonderfonds Corona-Pandemie beschlossen hatte. – Das heißt lange vor der Plandemie.
(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.
(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.
(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.
Das ist mehr als sonderbar. Zumindest Hinterfragungswürdig.
Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a